ASP in Hessen: Jagdeinschränkungen gelockert

12. Sep. 2024

Anfang Juni dieses Jahres kam es in Hessen zum Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest. Seitdem gelten unter anderem für die Jagd teils massive Einschränkungen. Doch nun gibt es erste Lockerungen.

Ein Wildschwein steht vor einem Maschendrahtzaun an einer Straße

Symbolbild: Markus Lück (KI-generiert)

Wie das hessische Umweltministerium in einer Pressemitteilung bekanntgibt, sind in der sogenannten Pufferzone (Sperrzone I) nach Veröffentlichung entsprechender Allgemeinverfügungen Ernte- und Bewegungsjagden unter Auflagen wieder möglich. In der Sperrzone II galt bis jetzt ein absolutes Jagdverbot. Doch auch hier haben die Verantwortlichen nun Lockerungen bekanntgegeben. Die Einzeljagd auf Schalenwild (außer Schwarzwild) sowie Prädatoren ist tagsüber im Offenland mit ausreichendem Abstand zu Schwarzwildeinständen wieder erlaubt. Diese Lockerung gilt jedoch nur außerhalb des Kerngebiets und außerhalb von Gemeinden rund um positive Asp-Funde. Auch die Jagd auf Federwild ist auf Antraf und mit ausreichend Abstand zu Schwarzwildeinständen ab sofort wieder möglich.

Nördlich des Mains gibt es noch weitreichendere Lockerungen. Aufgrund des fertiggestellten Festzauns entlang der Autobahn A 60 sowie besonderer geografischer und infrastruktureller Gegebenheiten ist hier auch die Einzeljagd auf Schwarzwild zur Nachtzeit wieder erlaubt. Dazu Landwirtschaftsminister Ingmar Jung: „Wir freuen uns über die Unterstützung aus der Jägerschaft – gemeinsames Ziel ist in diesem bisher infektionsfreien Bereich, nun möglichst viele Wildschweine zu erlegen und damit mögliche Infektionsketten in Richtung Taunus zu unterbrechen.“

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