Bayerisches Jagdgesetz soll 2025 novelliert werden
Bayerns Jagdminister Hubert Aiwanger will im laufenden Jahr 2025 das bayerische Jagdgesetz gezielt weiterentwickeln. Ein zentraler Änderungswunsch ist der Umgang mit der Abschussplanung beim Rehwild.
Foto: Markus Lück (KI-generiert)
Dazu Hubert Aiwanger auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: „Wir haben die Jagdgesetz-Reform über ein Jahr hinweg intensiv vorbereitet und abgestimmt. Jetzt ist es an der Zeit, in die Endabstimmung und Umsetzung zu kommen, nachdem wegen der Bundestagswahl vieles über Monate auf Eis lag. Die Ziele sind ein ausgeglichenes Wald-Wild-Verhältnis, stabile Wälder und gesunde Wildbestände. Das erreichen wir mit weniger Planwirtschaft und mehr Eigenverantwortung sowie Handlungsspielraum vor Ort bei Grundbesitzern und Jägern. Das bisherige System der Abschussplanung ist offensichtlich nicht zielführend genug. Deswegen möchten wir einen neuen Weg einschlagen – mit mehr Eigenverantwortung in den Revieren.“
Folgende Änderungen im Bayerischen Jagdgesetz sind aktuell geplant:
- Die Regelungen rund um die Abschussplanung beim Rehwild werden grundlegend überarbeitet. In einigen Bereichen fällt die Abschussplanung für Deutschlands kleinste Schalenwildart weg. Auf Antrag kann die behördliche Abschussplanung jedoch trotzdem beibehalten werden.
- Photovoltaik-Anlagen im Offenland führten in der Vergangenheit vereinzelt dazu, dass die Mindestgrößen von 250 Hektar (bejagbare Fläche) von Gemeinschaftsjagdrevieren unterschritten wurden. Diesem Umstand soll entgegengetreten werden, indem Flächen mit Photovoltaik-Anlagen nicht automatisch befriedet werden sollen, wenn Wild bis Rehwildgröße die Flächen durch Einschlüpfe betreten kann. Auf Antrag sollen auch bereits bestehende Flächen, die mit Photovoltaik-Anlagen bebaut sind, wieder als bejagbare Fläche ausgewiesen werden.
- Die Jagdzeiten einiger Raub- und Federwildarten sollen verändert werden. Geplant sind Änderungen bei Steinmarder, Dachs, Grau- sowie Kanadagans, Nilgans sowie der Ringeltaube.
- Der Umgang mit den Arten Wolf und Goldschakal soll im Jagdrecht geregelt werden.
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