Brandenburg: neues Jagdgesetz beschlossen

19. März. 2026

Jägerinnen und Jäger in Brandenburg können aufatmen. Am gestrigen Mittwoch (18. März 2026) wurde eine Änderung des Landesjagdgesetzes beschlossen.

Wolf im Sonnenuntergang an einem Waldrand. Das Bild ist KI-generiert.

Symbolbild: Markus Lück (KI-generiert)

Am gestrigen Mittwoch (18. März 2026) haben die Abgeordneten im brandenburgischen Landtag Änderungen im Landesjagdgesetz sowie in der dazu gehörenden Durchführungsverordnung beschlossen. Dazu der Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg, Dr. Dirk-Henner Wellersdorf, in einer Pressemitteilung des Landesjagdverbandes: „Seit über zehn Jahren müssen wir in Brandenburg einen teils dramatischen Rückgang unserer Wildbestände feststellen. Mit den heute beschlossenen Korrekturen geht Brandenburg endlich wieder einen wichtigen Schritt hin zu einer Jagdpolitik, die sich an fachlichen Erkenntnissen und den tatsächlichen Gegebenheiten in den Revieren orientiert.“ Im Folgenden die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Wolf wird ins Jagdrecht aufgenommen

Wolf und Wolfshybrid unterliegen nach Inkrafttreten der Änderungen dem brandenburgischen Jagdrecht. Wölfe genießen jedoch auch danach eine ganzjährige Schonzeit. Wolfshybride erhalten hingegen eine ganzjährige Jagdzeit. Doch es gelten Sonderregelungen. So besteht beispielsweise kein Aneignungsrecht. Weiterhin soll es eine Meldepflicht für Erlegungen bzw. Funde geben. Das Erlegen von Wolf und Wolfshybriden ist ausschließlich nach der jeweils aktuellen Wolfsverordnung zulässig.

Mindestabschuss bei Rot- & Damwild in AK1 entfällt

Bislang wird die Bejagung von Rot- und Damwild über einen Mindestabschuss geregelt. Der Mindestabschuss für die Altersklasse 1 soll mit den Änderungen im Jagdgesetz entfallen. Für die Altersklasse 0 soll der Mindestabschuss auch weiterhin bestehen.

Muffelwild ganzjährig geschont

Die Bejagung von Muffelwild wurde ebenfalls in der Vergangenheit über Mindestabschusszahlen geregelt. Diese entfallen nach den Änderungen ersatzlos, weil Muffelwild ganzjährig geschont werden soll.

Digitale Streckenliste

Auch weiterhin müssen Jägerinnen und Jäger verpflichtend Streckenlisten führen. Diese sollen jedoch digital im Onlineportal Jagdstatistik erstellt werden. Erlegungen von Schalenwild müssen auch weiterhin getrennt nach Geschlecht und Altersklasse nachgewiesen werden.

Nachtzieltechnik bei der Fuchsjagd

Bislang durfte Nachtzieltechnik nur bei der Schwarzwildjagd sowie bei der Jagd auf Waschbär und Marderhund genutzt werden. Mit den Änderungen soll Nachtzieltechnik auch bei der Nachsuche und der Jagd auf den Fuchs erlaubt werden.

Weiterhin sind in der Gesetzesänderung zahlreiche Änderungen bei den Jagdzeiten, der Fangjagd, bzgl. Ablenkfütterungen sowie hinsichtlich der Verbissaufnahme vorgesehen. Alle Änderungen im Detail findest Du hier.

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