Brandenburg: neues Jagdgesetz beschlossen

Brandenburg: neues Jagdgesetz beschlossen

Brandenburg: neues Jagdgesetz beschlossen

Jägerinnen und Jäger in Brandenburg können aufatmen. Am gestrigen Mittwoch (18. März 2026) wurde eine Änderung des Landesjagdgesetzes beschlossen.

Wolf im Sonnenuntergang an einem Waldrand. Das Bild ist KI-generiert.

Symbolbild: Markus Lück (KI-generiert)

Am gestrigen Mittwoch (18. März 2026) haben die Abgeordneten im brandenburgischen Landtag Änderungen im Landesjagdgesetz sowie in der dazu gehörenden Durchführungsverordnung beschlossen. Dazu der Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg, Dr. Dirk-Henner Wellersdorf, in einer Pressemitteilung des Landesjagdverbandes: „Seit über zehn Jahren müssen wir in Brandenburg einen teils dramatischen Rückgang unserer Wildbestände feststellen. Mit den heute beschlossenen Korrekturen geht Brandenburg endlich wieder einen wichtigen Schritt hin zu einer Jagdpolitik, die sich an fachlichen Erkenntnissen und den tatsächlichen Gegebenheiten in den Revieren orientiert.“ Im Folgenden die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Wolf wird ins Jagdrecht aufgenommen

Wolf und Wolfshybrid unterliegen nach Inkrafttreten der Änderungen dem brandenburgischen Jagdrecht. Wölfe genießen jedoch auch danach eine ganzjährige Schonzeit. Wolfshybride erhalten hingegen eine ganzjährige Jagdzeit. Doch es gelten Sonderregelungen. So besteht beispielsweise kein Aneignungsrecht. Weiterhin soll es eine Meldepflicht für Erlegungen bzw. Funde geben. Das Erlegen von Wolf und Wolfshybriden ist ausschließlich nach der jeweils aktuellen Wolfsverordnung zulässig.

Mindestabschuss bei Rot- & Damwild in AK1 entfällt

Bislang wird die Bejagung von Rot- und Damwild über einen Mindestabschuss geregelt. Der Mindestabschuss für die Altersklasse 1 soll mit den Änderungen im Jagdgesetz entfallen. Für die Altersklasse 0 soll der Mindestabschuss auch weiterhin bestehen.

Muffelwild ganzjährig geschont

Die Bejagung von Muffelwild wurde ebenfalls in der Vergangenheit über Mindestabschusszahlen geregelt. Diese entfallen nach den Änderungen ersatzlos, weil Muffelwild ganzjährig geschont werden soll.

Digitale Streckenliste

Auch weiterhin müssen Jägerinnen und Jäger verpflichtend Streckenlisten führen. Diese sollen jedoch digital im Onlineportal Jagdstatistik erstellt werden. Erlegungen von Schalenwild müssen auch weiterhin getrennt nach Geschlecht und Altersklasse nachgewiesen werden.

Nachtzieltechnik bei der Fuchsjagd

Bislang durfte Nachtzieltechnik nur bei der Schwarzwildjagd sowie bei der Jagd auf Waschbär und Marderhund genutzt werden. Mit den Änderungen soll Nachtzieltechnik auch bei der Nachsuche und der Jagd auf den Fuchs erlaubt werden.

Weiterhin sind in der Gesetzesänderung zahlreiche Änderungen bei den Jagdzeiten, der Fangjagd, bzgl. Ablenkfütterungen sowie hinsichtlich der Verbissaufnahme vorgesehen. Alle Änderungen im Detail findest Du hier.

Das könnte Dich auch interessieren:

Hochsitz in Hessen in Brand gesteckt

Hochsitz in Hessen in Brand gesteckt

Hochsitz in Hessen in Brand gesteckt

Ansitzeinrichtungen werden immer wieder beschädigt oder vollständig zerstört. So auch vor Kurzem in Südhessen.

Abgebrannter Hochsitz im Wald. Das Bild ist KI-generiert.

Symbolbild: Markus Lück (KI-generiert)

Wie die Polizei in einer Pressemitteilung berichtet, wurden die Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr am vergangenen Sonntag (15. März 2026) nahe Hainburg (Hessen) alarmiert, weil ein Hochsitz im Bereich des Waldweges „Lange Schneise“ in Flammen stand. Am Ort des Geschehens angekommen, war die Lage rasch unter Kontrolle. Da eine Selbstentzündung ausgeschlossen wird, ermitteln die Polizeibeamten wegen des Verdachts der Brandstiftung. Der Sachschaden wird auf mehrere hundert Euro geschätzt. Zeugen, die in diesem Fall Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit den Beamten der Kriminalpolizei in Offenbach (Tel.: 0698098-1234) in Verbindung zu setzen.

Das könnte Dich auch interessieren:

Feuerwehreinsatz in Dortmund: Rehkitz im Zaun

Feuerwehreinsatz in Dortmund: Rehkitz im Zaun

Feuerwehreinsatz in Dortmund: Rehkitz im Zaun

In Dortmund-Ellinghausen hat sich am Mittwoch, 11. März 2026, ein Rehkitz in einem Zaun verfangen. Die Feuerwehr konnte das Stück schonend befreien.

Ein Feuerwehrmann kniet auf dem Boden, vor ihm liegt ein Reh auf dem Bauch im Laub.

Foto: Feuerwehr Dortmund

In Dortmund-Ellinghausen (Nordrhein-Westfalen) ist es am Mittwoch, 11. März 2026, zu einem nicht alltäglichen Feuerwehreinsatz gekommen. Ein aufmerksamer Bürger meldete der Leitstelle, dass sich an der Schaarstraße ein Stück Rehwild in einem Zaun verfangen hatte. Daraufhin rückte ein Löschfahrzeug der Feuerwache 9 aus Dortmund-Mengede aus.

Vor Ort stellten die Einsatzkräfte fest, dass ein Rehkitz mit dem Kopf in den Zaunmaschen festsaß und von allein nicht mehr freikam. Die Feuerwehrleute nahmen das Tier behutsam auf den Arm und schnitten die Maschen rund um den Kopf auf, um das Stück schonend zu lösen, wie die Feuerwehr Dortmund in einer Pressemitteilung berichtet.

Nach der Befreiung wurde das Reh unverletzt in die Freiheit entlassen. Laut Mitteilung entfernte sich das Tier zügig von der Einsatzstelle.

Das könnte Dich auch interessieren:

75 beschädigte Sitze – 70.000 Euro Schaden

75 beschädigte Sitze – 70.000 Euro Schaden

75 beschädigte Sitze – 70.000 Euro Schaden

In und um Dresden (Sachsen) ermitteln Staatsanwaltschaft und LKA gegen fünf Beschuldigte. Es geht um mutmaßlich organisierte Angriffe auf insgesamt 75 Jagdeinrichtungen.

Ki-geriertes Bild, auf dem ein zerstörter Hochsitz zu sehen ist. Nebebndran stehen zwei Polizisten sowie zwei Polizeiautos.

Symbolbild: Markus Lück (KI-generiert)

Im Großraum Dresden in Sachsen beschäftigen mutmaßlich gezielte Angriffe auf jagdliche Einrichtungen seit geraumer Zeit die Ermittlungsbehörden. Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen gehen derzeit gegen fünf Beschuldigte vor. Im Raum steht der Verdacht der Mitgliedschaft in einer militanten Tierbefreiungsbewegung .

Nach aktuellem Ermittlungsstand sollen sich ein 27-jähriger Österreicher sowie vier Deutsche im Alter von 21, 21, 24 und 35 Jahren zusammengeschlossen haben, um mit militanten Tierschutzaktionen gegen die Jagd vorzugehen. Im Fokus stehen Beschädigungen und Zerstörungen von Jagdeinrichtungen sowie weiteren jagdlich genutzten Gegenständen in Wald und Flur in und um Dresden (Sachsen).

Wie das Landeskriminalamt Sachsen in einer Medieninformation berichtet, wurden im Zeitraum vom 25. Dezember 2023 bis zum 25. Mai 2025 in insgesamt 24 Fällen 75 Jagdeinrichtungen beschädigt oder zerstört. Der vorläufig geschätzte Gesamtschaden liegt bei rund 70.000 Euro.

Nach Angaben der Ermittler wurden an den Tatorten zudem Botschaften hinterlassen, die Bezüge zur militanten Tierbefreiungsszene erkennen lassen sollen. Für Jägerinnen und Jäger ist der Fall auch deshalb brisant, weil beschädigte oder zerstörte Ansitzeinrichtungen erhebliche Gefahren verursachen können.

Am Mittwoch, 4. März 2026, sowie am Freitag, 6. März 2026, durchsuchten Einsatzkräfte Objekte in Dresden, Leipzig und Halle (Saale). Dabei wurden zahlreiche elektronische Kommunikationsmittel, Speichermedien, Unterlagen und Werkzeuge sichergestellt. In der Wohnung eines Beschuldigten fanden die Beamten außerdem eine größere Menge Cannabis.

Haftbefehle wurden bislang nicht beantragt. Nach Angaben der Behörden liegen derzeit keine Haftgründe vor. Die Ermittlungen dauern an.

Das könnte Dich auch interessieren:

Waschbärstrecke 2024/25 auf Rekordniveau

Waschbärstrecke 2024/25 auf Rekordniveau

Waschbärstrecke 2024/25 auf Rekordniveau

Sage und schreibe 284.220 Waschbären kamen im Jagdjahr 2024/25 in Deutschland zur Strecke. In zehn Jahren hat sich die Strecke damit etwa verdoppelt.

Porträt eines Waschbären

Foto: Rolfes/DJV

Dazu berichtet der Deutsche Jagdverband in einer Pressemitteilung: Im Jagdjahr 2024/25 (1. April bis 31. März des Folgejahres) haben Jägerinnen und Jäger 284.220 Waschbären erbeutet – etwa doppelt so viele wie vor 10 Jahren und 10-mal so viele wie vor 20 Jahren. Zu diesen Ergebnissen kommt der Deutsche Jagdverband (DJV) nach Auswertung der aktuell vorliegenden Jagdstatistik. Jetzt leiden besonders Frösche, Kröten und Molche unter der invasiven Art: Der Waschbär sucht gezielt Laichgewässer oder Amphibienzäune auf. Er kann die giftige Krötenhaut abstreifen und gelangt so an das schmackhafte Schenkelfleisch. Neben Trockenheit und Straßenverkehr kann der nordamerikanische Kleinbär so zum lokalen Aussterben von Lurchen beitragen. Die Waschbär-Jagd ist deshalb ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt.

Fallenjagd ist wichtig für das Waschbärmanagement

Laut DJV-Auswertung im Rahmen des Monitoringprogramms WILD werden 4 von 10 Waschbären aus der Jagdstatistik mit Lebendfallen gefangen. Für die dämmerungs- und nachtaktiven Beutegreifer ist diese Art der Jagd entsprechend wichtig als Managementmaßnahme. Der DJV fordert deshalb ein klares Bekenntnis der Politik zur Fangjagd. In über zwei Dritteln der Jagdreviere in Deutschland kommt der Waschbär bereits vor, zeigt die Auswertung von WILD-Daten für über ein Drittel der land- und forstwirtschaftlich genutzten Fläche Deutschlands. In den Hot-Spots Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sind es sogar 90 Prozent der Jagdreviere.

Kröten und Frösche werden bei lebendigem Leib gehäutet

In Hessen sind die negativen Auswirkungen des Waschbären auf Amphibien besonders gut untersucht, federführend ist die Goethe-Universität Frankfurt. Wissenschaftler konnten dort über DNA-Proben des Mageninhalts nachweisen, dass Waschbären sowohl erwachsene Tiere wie auch deren Laich fressen. Davon ist ebenso die stark gefährdete Gelbbauchunke betroffen.

Invasive Organismen sind eine der Hauptursachen für Artenverlust 

Trotz Niedlichkeitsbonus durch Knopfaugen: Zur Eindämmung des invasiven Waschbären ist die Jagd unerlässlich. Invasive gebietsfremde Arten sind eine der fünf Hauptursachen für den Artenverlust weltweit. Durch die Bejagung des Waschbären und anderer invasiver Arten leistet die Jägerschaft einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der heimischen Biodiversität. Mehr Infos gibt es im DJV-Faktencheck.

Grafik mit Deutschlandkarte. Durch farbige Flächen wird angezeigt, in welchem Bundesland wie viele Waschbären 2024/2025 erlegt wurden.

Foto: Rolfes/DJV

Das könnte Dich auch interessieren:

Schwarzwildprämie im Kreis Paderborn

Schwarzwildprämie im Kreis Paderborn

Schwarzwildprämie im Kreis Paderborn

Jägerinnen und Jäger aus dem Landkreis Paderborn (NRW) aufgepasst! Für jedes erlegte Stück Schwarzwild im Landkreis gibt es eine Abschussprämie von 40 Euro.

Drei tote Wildschweine liegen auf dem Boden. Auf jedem Tierkörper steht ein Schild mit der Aufschrift 40 Euro. Das Bild ist KI-generiert.

Symbolbild: Markus Lück (KI-generiert)

Rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres zahlt der Landkreis Paderborn eine Schwarzwildprämie von 40 Euro. Die Prämie ist unabhängig von Altersklasse, Wildbretgewicht und Geschlecht der erlegten Sau. Ausgenommen sind lediglich alle Sauen, die in eigenbewirtschafteten Revieren des Bundes- und Landesforstes erlegt werden. Antragsberechtigt sind alle Jagdausübungsberechtigten im Kreis Paderborn mit einem Nachweis über die Erlegung eines Stückes Schwarzwild im Kreisgebiet, wie der Kreis Paderborn auf seiner Internetseite bekanntgibt.
Anträge zur Auszahlung der Prämie sollen ab sofort quartalsweise pro Revier mit einer Zweitausfertigung der jeweiligen Wildursprungsscheine erfolgen. Das Formular wird auf der Internetseite des Kreises Paderborn ab dem 1. April zur Verfügung stehen.

Das könnte Dich auch interessieren: