Rheinland-Pfalz: Jagdbehörden und Kreisjagdmeister lehnen Gesetzentwurf ab

10. Sep.. 2023

Die geplante Novellierung des Landesjagdgesetzes in Rheinland-Pfalz sorgt seit einigen Wochen für Wirbel in der Jägerschaft. Am vergangenen Freitag (8. September 2023) lehnten nun neben den Kreisjägermeistern auch alle Unteren Jagdbehörden den Entwurf des „neuen“ Landesjagdgesetzes ab.

Ordner mit der Aufschrift "Landesjagdgesetz RLP" liegt auf einem Holztisch. Davor liegt ein deutscher Jagdschein

Symbolbild: Markus Lück

Das Ministerium für Klima, Umwelt, Energie und Mobilität hatte am vergangenen Freitag zu einer Arbeitssitzung ins Ministerium eingeladen. Im Rahmen dessen sollte es zu einem fachlichen Austausch über des Gesetzesentwurf der Landesregierung kommen. Teilnehmer der Sitzung waren die Vertreter der Unteren Jagdbehörden des Landes Rheinland-Pfalz sowie deren Kreisjagdmeister. Dazu heißt es in einer Pressemitteilung des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz: „Um es klar zu sagen: Das war eine hochkarätig besetzte Sitzung mit der gebündelten Fachexpertise aus dem gesamten Land“, merkt Dieter Mahr an, der Präsident des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) mit Sitz in Gensingen.

Innerhalb der Sitzung sollten die rund 80 anwesenden Teilnehmer über das Gesetzesvorhaben abstimmen. Das Ergebnis war eindeutig! Bei zwei Enthaltungen wurde der Gesetzentwurf einstimmig abgelehnt. „Das ist ein Fiasko für die Landesregierung. Wie soll mit einem Gesetzesentwurf gearbeitet werden, den die zuständigen Fachbehörden in Fläche nicht nur kritisieren, sondern rundweg ablehnen?“, merkt Mahr in der Pressemitteilung weiter an. Für den Präsidenten des Landesjagdverbandes ist die Lage eindeutig: „Wir lehnen den Gesetzesentwurf seit dem ersten Tag ab – und zwar mit guten sachlichen und juristischen Gründen. Es sollte der Landesregierung zu denken geben, dass wir mit unseren Argumenten auch aus Sicht der Jagdbehörden und Kreisjagdmeister völlig richtig liegen. Dieser Entwurf muss weg!“ 

Aufgrund des enormen Redebedarf im Rahmen der Sitzung, sprengte die Sitzung den geplanten zeitlichen Rahmen. Die Verantwortlichen im Ministerium haben nun die Unteren Jagdbehörden sowie die Kreisjagdmeister dazu aufgerufen, ihre Ablehnung weitergehend bis zum 15. Oktober 2023 schriftlich auszuarbeiten, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

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