Jungwild vor der Mahd schützen

Jungwild vor der Mahd schützen

Jungwild vor der Mahd schützen

Bald ist es in deutschen Revieren wieder soweit: Mähwerke rauschen über Wiesen, um das frische Gras zu ernten. Dabei muss unbedingt auf das Jungwild geachtet werden!

Ein Rehkitz liegt auf einer abgemähten Wiese

Foto: Mross/DJV

Dazu  berichtet der Deutsche Jagdverband in einer Pressemitteilung: Die nun anstehende Frühjahrsmahd fällt mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere zusammen. Doch die Taktik „Ducken und Tarnen“ schützt den Nachwuchs in Wiesen und auf Äckern zwar vor Fuchs und Habicht, nicht aber vor Kreiselmäher oder Mähbalken. Nach dem Tierschutzgesetz sind Bewirtschafter von Flächen verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wenn mit Tod oder Verletzung von Wirbeltieren zu rechnen ist. Darauf machen Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), Bundesverband der Maschinenringe (BMR), Deutscher Bauernverband (DBV) und Deutscher Jagdverband (DJV) aufmerksam.

Effektiver Wildtierschutz beginnt bereits vor dem Mähen, so die Organisationen. Entscheidend ist dabei, die anstehenden Termine für den Grünschnitt – für Silage oder Biomasseproduktion – rechtzeitig dem jeweiligen Jagdpächter mitzuteilen und die Mähweise dem Tierverhalten anzupassen. Vor dem eigentlichen Mähtermin haben sich verschiedene Methoden bewährt, um Wildtiere zu schützen: Das Absuchen der Wiesen mit Jagdhunden oder das Anbringen von akustischen und visuellen Scheuchen wie Knistertüten oder Flatterbändern sowie akustische Vergrämung am Vorabend der Mahd sind dabei bewährte und kostengünstige Mittel.

Bei der Ernte von Frischfutter oder Grassilage im zeitigen Frühjahr sind die Jungtiere allerdings noch ohne Fluchtreflex und bleiben trotz solcher Vergrämungsmaßnahmen häufig in ihren Verstecken liegen. Deshalb ist der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik derzeit eine häufig eingesetzte Methode, um zu verhindern, dass Tiere verletzt oder getötet werden. Darüber hinaus ist diese Technik gut geeignet, Gelege von Bodenbrütern zu erkennen. Weitere Techniken finden zunehmend Eingang in die Praxis, beispielsweise an Schleppern und Mähwerken verbaute Infrarot-Sensortechnik mit Echtzeiterkennung, die ebenfalls ein Mittel der Wahl sein kann.

Die Organisationen empfehlen generell, das Grünland möglichst von innen nach außen oder von einer Seite zur anderen zu mähen. Das ermöglicht Rehen, Feldhasen oder Fasanen während der Mahd in die anliegenden Feldraine zu flüchten, ohne dabei den Schutz des hohen Grases verlassen zu müssen.

Im Internet gibt es dazu viele weitere Informationen, unter anderem bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LFL). Darüber hinaus erklärt ein in Zusammenarbeit mit den Organisationen erstelltes Video anschaulich, was bei der Mahd zu beachten ist. Die Organisationen sehen weiterhin einen hohen Bedarf für Forschungs- und Innovationsförderung zum Schutz von Wildtieren und fordern die zukünftige Bundesregierung auf, diesem eine hohe Priorität einzuräumen.

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Jägerinteressen sind im Koalitionsvertrag

Jägerinteressen sind im Koalitionsvertrag

Jägerinteressen sind im Koalitionsvertrag

Zwei zentrale Forderungen des Deutschen Jagdverbands haben es in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD geschafft. Nun fordert der DJV, dass den Worten Taten folgen müssen.

Ein Wolf steht auf einer Wiese und schaut in Richtung des Fotografen

Foto: Mross/DJV

Dazu  berichtet der Deutsche Jagdverband in einer Pressemitteilung: Der gestern vorgestellte Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD enthält nach Ansicht des Deutschen Jagdverbandes (DJV) wichtige Aussagen zu Jagd, Naturschutz und Waffenrecht. Insbesondere begrüßt der DJV, dass zwei zentrale Forderungen der Jägerschaft aufgegriffen werden. Der Schutzstatus des Wolfs soll unverzüglich herabgestuft werden, und er soll ins Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Zudem soll das Waffenrecht gemeinsam mit allen Betroffenen bis 2026 überarbeitet werden – es soll praxisorientierter und anwenderfreundlicher werden.

„Die Themen Wolf und Waffen müssen jetzt schnell angegangen werden. Besonders der Wolf steht in vielen ländlichen Regionen symbolhaft für das Nichthandeln von Politik“, sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Das Bürokratiemonster Sicherheitspaket habe zudem die Waffenbehörden in Deutschland praktisch arbeitsunfähig gemacht – ohne ein Quäntchen Sicherheitsgewinn. Überdies fehle für den Kampf gegen illegalen Waffenbesitz deshalb Personal.

Laut Koalitionsvertrag soll das Bundesjagdgesetz punktuell erneuert werden. Der DJV fordert für diesen Fall, dass invasive Arten wie Waschbär, Marderhund oder Nutria ebenso in den Katalog der jagdbaren Arten aufgenommen werden wie die konfliktträchtigen Arten Goldschakal und Biber.

Der Koalitionsvertrag enthält weitere Themenfelder wie Naturschutz, Waldwirtschaft oder Gemeinsame Agrarpolitik, die Spielraum bieten für unterschiedliche Interpretation. Hier braucht es dringend eine Präzisierung – der DJV wird sich im Sinne von Wild, Jagd und Natur entschieden in den Diskurs einbringen und mögliche Gesetzgebungsverfahren mitgestalten. Dabei begrüßt der DJV, dass für das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz ein kooperativen Ansatz bevorzugt wird, der auf Freiwilligkeit, Anreize und Honorierung setzt.

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Kampf gegen sie Asiatische Hornisse

Kampf gegen sie Asiatische Hornisse

Kampf gegen sie Asiatische Hornisse

2014 wurde die Asiatische Hornisse erstmals in Deutschland nachgewiesen. Seitdem breitet sich die invasive Art aus und gefährdet heimische Honigbienenvölker.

Eine asiatische Hornisse fliegt neben Honigbienen am Flugloch eines Bienenstocks.

Foto: Sebastian Spiewok

Dazu  berichtet der Deutsche Jagdverband in einer Pressemitteilung:

Im vergangenen Jahr hat die Asiatische Hornisse es in die Schlagzeilen geschafft. 

Was macht diese Art so besonders? Die Asiatische Hornisse Vespa velutina ist eine invasive Art, die 2014 das erste Mal in Deutschland entdeckt wurde. Seither breitet sie sich in Deutschland aus. Sie greift Bienenvölker an, frisst jede Menge andere Insekten, kann Schäden im Obst- und Weinbau verursachen und stellt eine Gefahr durch mögliche Stiche dar. Während die heimische Hornisse unter Artenschutz steht, muss die Asiatische Hornisse als invasive Art in Deutschland gemanagt werden – auch wenn die Umweltschutzbehörden den Versuch der Ausrottung inzwischen aufgegeben haben. 

Was können die Jägerinnen und Jäger hierzu beitragen? 

Wenn man eine Asiatische Hornisse oder gar ein Nest entdeckt hat, sollte man dies bei der zuständigen Behörde melden. Die sogenannten Primärnester baut Vespa velutina in der Regel an geschützten Orten. Sie könnten sich beispielsweise unter Hochsitzen oder Dachvorsprüngen von Waldhütten oder in Schuppen und Büschen befinden. Später im Jahr ziehen die meisten Völker um und bauen ein neues Nest hoch oben in den Bäumen. Dort sind sie meist schwer zu entdecken und fallen leider oft erst nach dem Laubfall auf. 

Woran erkennt man die Asiatische Hornisse? 

Bis auf einen orangefarbenen Abschnitt am Hinterleib und ihre gelben Beine – diese sind ihr Markenzeichen – ist die Asiatische Hornisse schwarz. Dagegen leuchtet der Hinterleib der heimischen Hornisse gelb. Das Nest der Asiatischen Hornisse ist meist tropfenförmig oder oval und das kleine Flugloch befindet sich an der Seite. Die heimische Hornisse ist dagegen eine Höhlenbrüterin. Ihr Nest ist meist schlauchförmig und hat eine größere Öffnung am unteren Ende.

Info

Bitte entfernen Sie ein Nest nie selbstständig. Größere Nester können mehrere Tausend Individuen enthalten. Es gab 2024 mehrere Fälle von Kreislaufversagen nach Stichen durch die Asiatische Hornisse. Die Meldestellen der einzelnen Bundesländer für Sichtungen der Asiatischen Hornisse finden Sie hier.

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Rekordwert beim Feldhasen trotz Nässe

Rekordwert beim Feldhasen trotz Nässe

Rekordwert beim Feldhasen trotz Nässe

Der Besatz an Feldhasen in Deutschland bleibt auf konstant hohem Niveau. Dies ergaben Zählungen im vergangenen Jahr 2024.

Ein Feldhase sitzt auf einer grünen Wiese

Foto: Grell/DJV

Dazu  berichtet der Deutsche Jagdverband in einer Pressemitteilung: In Deutschland gibt es durchschnittlich 19 Hasen pro Quadratkilometer Offenland, also auf Feldern und Wiesen. Gezählt haben Jägerinnen und Jäger im Frühjahr 2024 in rund 400 Referenzgebieten. Im Vergleich zu 2023 ist der Wert gleichgeblieben – und damit erneut der höchste seit Beginn des Monitorings vor mehr als zwei Jahrzehnten. Die meisten Feldhasen leben im Nordwestdeutschen Tiefland mit 28 Tieren pro Quadratkilometern. Diese vorläufigen Daten aus dem Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht.

Spitzenwerte in Hessen und Rheinland-Pfalz

Besonders viele Feldhasen haben Jägerinnen und Jäger in einzelnen Referenzgebieten in Hessen und Rheinland-Pfalz gezählt. Dort waren es im Frühjahr 2024 jeweils 241 Tiere pro Quadratkilometer. In diesen Gebieten wird intensive Niederwildhege betrieben – mit intensiver Raubwildbejagung und lebensraumverbessernden Maßnahmen. Davon profitieren viele Arten des Offenlands wie Feldhase, Rebhuhn und Feldlerche.

Weniger Zuwachs als im Vorjahr

Regelmäßige Zählungen finden im Frühjahr und Herbst statt. Daraus ermitteln Wissenschaftler dann die sogenannte Nettozuwachsrate für den Feldhasen. 2024 lag der Wert bei 8 Prozent – die Bestände haben sich also positiv entwickelt. Allerdings liegt der Wert 7 Prozentpunkte unter dem des Jahres zuvor. In fünf von sechs Großlandschaften Deutschlands war die Nettozuwachsrate positiv, im Alpenvorland allerdings negativ. Ausschlaggebend für diese Entwicklungen könnte das Wetter gewesen sein: Insbesondere im Süden prägten Starkregen und Hochwasser die Monate Mai und Juni. Auch bundesweit war das Jahr 2024 vergleichsweise nass. Gerade in den ersten beiden Lebenswochen ist Nässe gefährlich für den Nachwuchs des ursprünglichen Steppenbewohners. 

Artenvielfalt im Offenland besser fördern

Arten wie Feldlerche, Feldhase und zahlreiche Insekten sind angewiesen auf strukturreiches Offenland mit Brachen und Blühstreifen. Freiwillige Maßnahmen zur Verbesserung der Situation müssen laut DJV unbürokratisch, naturschutzfachlich hochwertig und wirtschaftlich interessant für Landwirte sein. Die derzeit vorliegenden Vorschläge aus der Bundespolitik für die sogenannten Öko-Regelungen sind indes mangelhaft, da wichtige Kriterien für die Förderung der Artenvielfalt im Offenland fehlen und die Vorgaben unnötig kompliziert sowie praxisfremd sind.

Lage und Größe von Blühflächen entscheidend

Lage und Größe von Brachen und Blühflächen sind entscheidend für die Artenvielfalt. Sie sollten im Offenland gleichmäßig verteilt sein, möglichst vollständig umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Waldränder sind für Blühstreifen schlecht geeignet: Das Mikroklima ist für Insekten schlecht und der Fraßdruck auf Bodenbrüter durch Beutegreifer aus dem Wald ist hoch. Ungünstig sind zudem störungsreiche Wege. Der DJV empfiehlt eine Mindestbreite für Blühflächen von 20 Metern.

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Bayerisches Jagdgesetz soll 2025 novelliert werden

Bayerisches Jagdgesetz soll 2025 novelliert werden

Bayerisches Jagdgesetz soll 2025 novelliert werden

Bayerns Jagdminister Hubert Aiwanger will im laufenden Jahr 2025 das bayerische Jagdgesetz gezielt weiterentwickeln. Ein zentraler Änderungswunsch ist der Umgang mit der Abschussplanung beim Rehwild.

Ein Goldschakal läuft über eine Wiese

Foto: Markus Lück (KI-generiert)

Dazu Hubert Aiwanger auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: „Wir haben die Jagdgesetz-Reform über ein Jahr hinweg intensiv vorbereitet und abgestimmt. Jetzt ist es an der Zeit, in die Endabstimmung und Umsetzung zu kommen, nachdem wegen der Bundestagswahl vieles über Monate auf Eis lag. Die Ziele sind ein ausgeglichenes Wald-Wild-Verhältnis, stabile Wälder und gesunde Wildbestände. Das erreichen wir mit weniger Planwirtschaft und mehr Eigenverantwortung sowie Handlungsspielraum vor Ort bei Grundbesitzern und Jägern. Das bisherige System der Abschussplanung ist offensichtlich nicht zielführend genug. Deswegen möchten wir einen neuen Weg einschlagen – mit mehr Eigenverantwortung in den Revieren.“ 

Folgende Änderungen im Bayerischen Jagdgesetz sind aktuell geplant:

  • Die Regelungen rund um die Abschussplanung beim Rehwild werden grundlegend überarbeitet. In einigen Bereichen fällt die Abschussplanung für Deutschlands kleinste Schalenwildart weg. Auf Antrag kann die behördliche Abschussplanung jedoch trotzdem beibehalten werden.
  • Photovoltaik-Anlagen im Offenland führten in der Vergangenheit vereinzelt dazu, dass die Mindestgrößen von 250 Hektar (bejagbare Fläche) von Gemeinschaftsjagdrevieren unterschritten wurden. Diesem Umstand soll entgegengetreten werden, indem Flächen mit Photovoltaik-Anlagen nicht automatisch befriedet werden sollen, wenn Wild bis Rehwildgröße die Flächen durch Einschlüpfe betreten kann. Auf Antrag sollen auch bereits bestehende Flächen, die mit Photovoltaik-Anlagen bebaut sind, wieder als bejagbare Fläche ausgewiesen werden.
  • Die Jagdzeiten einiger Raub- und Federwildarten sollen verändert werden. Geplant sind Änderungen bei Steinmarder, Dachs, Grau- sowie Kanadagans, Nilgans sowie der Ringeltaube.
  • Der Umgang mit den Arten Wolf und Goldschakal soll im Jagdrecht geregelt werden.

Die geplanten Änderungen im Detail findest Du HIER.

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Serie von Hochsitzbränden: Polizei ermittelt wegen Brandstiftung

Serie von Hochsitzbränden: Polizei ermittelt wegen Brandstiftung

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In Dietzenbach und Rödermark brennen innerhalb weniger Tage mehrere Hochsitze – die Polizei vermutet Brandstiftung und sucht nach Zeugen.

Ein brennender Hochsitz steht auf einem Feld.

Foto: Polizei

In Dietzenbach und Rödermark (Hessen) brannten in den vergangenen Tagen mehrere Hochsitze. Die Offenbacher Kriminalpolizei ermittelt wegen Verdachts der Brandstiftung und prüft einen möglichen Zusammenhang zwischen den Fällen, wie die Polizei in einer Pressemitteilung berichtet. Die Brände begannen am Donnerstag, den 27. März, als um kurz nach 12 Uhr ein Hochsitz nahe der Messenhäuser Straße in Flammen stand. Am Freitag gegen 11.20 Uhr meldeten Einsatzkräfte einen weiteren brennenden Hochstand an der Dreieichstraße in Dietzenbach. Am Montag folgten zwei weitere Feuer: zunächst gegen 11.50 Uhr nahe des Bulauwegs bei Urberach und gut eine Stunde später am Urberacher Weg in Dietzenbach. Der Schaden beläuft sich auf mehrere tausend Euro. Die Polizei bittet um Zeugenhinweise: Wer verdächtige Personen beobachtet hat, kann sich unter Tel.: 069 8098-1234 an die Beamten der Kriminalpolizei Offenbach wenden.

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