Die erste Jagdgelegenheit – Schritt für Schritt zur ersten Jagdmöglichkeit

26. Jan. 2024

Endlich die Jägerprüfung ist geschafft! Jetzt kann es richtig losgehen – vorausgesetzt man hat irgendeine Jagdmöglichkeit. Sei es das Pachten, ein Begehungsschein oder eine Jagdeinladung. Möglichkeiten zur Jagd gibt es viele. Welche Möglichkeiten es gibt und wie Du an Deine erste Jagdmöglichkeit kommst, erläutere ich in diesem Beitrag.

Ein Jäger sitzt auf einer Kanzel und schaut rechts aus dem Bild. Er hält eine Waffe in der Hand.

Foto: Markus Lück

Es kann losgehen – die erste Jagdmöglichkeit

Die lange Phase des Lernens ist endlich vorüber – nun kann es in die Praxis gehen. Der Jungjäger kann ab jetzt selbst ins Revier ziehen und Beute machen. Doch damit dies möglich ist, wird natürlich zunächst eine Jagdmöglichkeit benötigt. Einfach ins Feld oder den Wald gehen und Beute machen ist natürlich keine Option. Wer ohne eine Jagderlaubnis jagt, begeht eine Straftat. Und Wilderei ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt! Um selbst Beute machen zu dürfen, braucht der Jungjäger deshalb eine Jagdmöglichkeit. Und insbesondere diese erste Jagdmöglichkeit ist für viele Jungjäger eine wahre Hürde. Ist ein Jungjäger jagdlich vorbelastet – egal ob durch die Familie, den Freundeskreis oder das Arbeitsumfeld – hat er häufig keine Probleme, um eine erste Möglichkeit zur Jagd zu bekommen. Doch mittlerweile legen auch viele Personen die Jägerprüfung ab, die bislang keinerlei Berührungspunkte zur Jagd hatten. Vor allem dann kann die erste Jagdmöglichkeit ein wahrer Knackpunkt werden. Doch nicht verzweifeln – auch für solche Situationen gibt es Lösungen, um an die erste Jagdmöglichkeit zu kommen.

Selbst pachten – keine Option für Jungjäger!

Um in einem Revier die Jagd ausüben zu dürfen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das wohl naheliegendste ist das Pachten eines eigenen Reviers. Für den Jungjäger ist dies jedoch keine Option. Denn der Gesetzgeber schreibt vor, ab wann ein Jäger selbst ein Revier pachten darf. Und der Gesetzestext besagt, dass Jungjäger in Deutschland nicht jagdpachtfähig sind. So ist das Pachten eines Reviers erst möglich, wenn du mindestens drei Jahre im Besitz eines Jagdscheins warst. Meiner Meinung nach ist das Pachten eines eigenen Reviers jedoch auch aus einem anderen Grund keinesfalls eine Option für einen unerfahrenen Jungjäger, womöglich noch ohne jedwede jagdliche „Vorbelastung“. Denn neben den Rechten und Möglichkeiten, die eine Jagdpacht mit sich bringt, ist mit dem Pachten eines Reviers auch eine Vielzahl an Verpflichtungen verbunden, die von Jagdneulingen kaum gemeistert werden können. Jagd ist Handwerk. Selbst die beste Ausbildung in einer Jagdschule oder einem klassischen Jagdscheinkurs ersetzt das Lernen nach dem Ablegen der Prüfung nicht. Nur in der jagdlichen Praxis und nur durch das Selbst-Tun kann das notwendige Wissen und Können erlernt werden. Geschieht das dann noch unter Anleitung beziehungsweise in Begleitung eines erfahrenen Jägers ist das Ganze optimal.

Begehungsschein – gute Option für Anfänger

Ein Begehungsschein oder genauer gesagt ein Jagderlaubnisschein ist hingegen definitiv eine Möglichkeit, um die ersten eigenen Schritte im Jägerleben gehen zu dürfen. Begehungsscheine werden sowohl von privaten Jagdpächtern als auch in vielen Fällen von den Forstverwaltungen vergeben. Durch einen Jagderlaubnisschein erhält der Jäger die Möglichkeit in einem Revier die Jagd ausüben zu dürfen. Die Regelungen dabei können in Absprache mit dem Begehungsschein-Vergeber vollkommen individuell besprochen. So kann ein Begehungsschein auf eine zeitliche Periode befristet oder auf einen bestimmten Teil eines Reviers begrenzt sein. Auch kann der Begehungsschein auf bestimmte Wildarten oder Altersklassen beschränkt werden. Und auch die Anzahl der Stücke, die vom Begehungsscheininhaber erlegt werden darf, ist in der Regel begrenzt. Eine allgemeine Aussage darüber, was erlaubt ist oder was eben nicht bei einem Begehungsschein kann es deshalb an dieser Stelle nicht getroffen werden. Dies muss der Jungjäger mit dem Begehungsschein-Vergeber individuell besprechen.

Begehungsschein – gegen Geld oder Mitarbeit

Jagderlaubnisscheine können sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich ausgegeben werden. Sehr häufig werden kostenfreie Begehungsscheine an Personen vergeben, die sich in dem entsprechenden Revier insbesondere durch Reviertätigkeiten oder anderweitig mit der Jagd zusammenhängende Tätigkeiten verdient machen und dadurch die Jagdmöglichkeit in gewisser Weise „erarbeiten“. Als Beispiele seien hier zum Beispiele Jäger genannt, die sich in der Funktion eines „Jagdaufsehers“ um zahlreiche Belange im entsprechenden Revier kümmern – angefangen vom Hochsitzbau bis hin zur Vermarktung des erlegten Wildes. Als weiteres Beispiel sei hier aber nochmal im Speziellen die Wildbretvermarktung genannt. In vielen Revieren ist das Zerlegen und Vermarkten des erlegtes Wildes ein Knackpunkt. Personen, die selbst eine kleine Wildkammer haben und/oder über die entsprechenden handwerklichen Fähigkeiten verfügen, werden deshalb häufig mit offenen Armen in den Revieren empfangen. Zu guter Letzt dürfen an dieser Stelle auch keinesfalls die Führer von Jagdhunden fehlen. Bei zahlreichen Jagdarten sind brauchbare Jagdhunde Pflicht. Deshalb werden auch Jagdhundeführer mit guten Hunden häufig sehr gern in die Reviergemeinschaft mit aufgenommen.

Pirschbezirk – eine Sonderform

Forstverwaltungen bieten mit sogenannten Pirschbezirken eine besondere Form der Jagdmöglichkeit. Mittlerweile bejagen viele Forstverwaltungen die bewirtschafteten Flächen, auf denen sie selbst das Jagdrecht besitzen, nicht mehr selbst. In Form von sogenannten Pirschbezirken bieten sie gegen Geld anderen Jägern die Möglichkeit, in einem bestimmten Gebiet zu jagen. In der Regel werden Pirschbezirke zeitlich befristet auf ein Jahr vergeben. Häufig darf im entsprechenden Pirschbezirk dann nur von dem Pirschbezirk-Inhaber gejagt werden. Ab und an kommt es dazu, dass die Landesforsten trotz Vergabe eines Pirschbezirks in den Absprachen dazu dann die Möglichkeit offenhalten, das entsprechende Gebiet des Pirschbezirks bei einer großen Drückjagd mitzubejagen. Was in einem Pirschbezirk erlegt werden darf, wie groß das Gebiet ist und was der Jagderlaubnisschein am Ende kostet, muss zwischen beiden Parteien besprochen werden und ist individuell. Eine Aussage dazu kann deshalb an dieser Stelle nicht getroffen werden. Häufig schreiben die Landesforsten auch – ähnlich einem Abschussplan – eine Mindestanzahl zu erlegender Stücke in dem entsprechenden Gebiet vor. Insgesamt ist ein Pirschbezirk jedoch aus meiner Sicht eine sehr gute Möglichkeit um die ersten Erfahrungen sammeln können. Einziger Wermutstropfen ist die in der Regel fehlende Begleitung durch einen erfahrenen Jäger. In einem Pirschbezirk ist der Jungjäger auf sich allein gestellt. Es ist deshalb trotzdem ratsam, den Anschluss an die örtliche Jägerschaft zu suchen und dort Kontakte zu Jägern zu knüpfen, von denen man bestenfalls lernen kann.

Einmalige Jagdeinladung – häufig nach der Prüfung

Häufig kommt es dazu, dass Jungjäger beispielsweise zur bestandenen Prüfung auf einen Bock beziehungsweise anderweitig zur Jagd eingeladen werden. Diese Einladungen beschränken sich häufig auf ein Stück Wild oder auf einen bestimmten Zeitraum, wie beispielsweise ein Jagdwochenende. Solche Einladungen sind aus meiner Sicht eine super Gelegenheit, um jagdlich Fuß zu fassen. Denn durch die Jagd selbst kommt es zu engerem Kontakt mit dem Einladenden. Daraus entwickeln sich nicht selten langjährige Jagdfreundschaften und langjährige Jagdmöglichkeiten.

Jagdreise – in Deutschland sowie Ausland

Eine weitere Möglichkeit, um jagdlich aktiv zu werden, ist das Buchen einer Jagdreise. Dabei kann der Jäger gegen Geld in einem bestimmten Gebiet im In- oder Ausland Beute machen. Angebote für Jagdreisen sind sehr individuell. Häufig wird bei einer Jagdreise auf einen Trophäenträger einer bestimmten Wildart gejagt. Als Beispiele seien hier genannt: Brunftjagd auf einen Rothirsch, Bergjagd auf eine Gams, Pirschjagd auf einen Rehbock. Doch wie bereits erwähnt Jagdreisen können völlig individuell und höchst verschieden ausgerichtet sein. So gibt es auch Angebote für Jagdreisen, bei denen der Buchende die Möglichkeit bekommt, an einer (teils) mehrtägigen Drückjagd teilzunehmen. Selbstverständlich gibt es auch Jagdreisen, bei denen nicht auf Trophäenträger gejagt wird. Der Möglichkeiten sind hier keine Grenzen gesetzt – außer durch den Geldbeutel. Denn Jagdreisen schlagen je nach Reiseziel und zu bejagender Wildart kräftig zu Buche.

Speziell für Jungjäger bieten einige Jagdreiseanbieter auch passende Reisen an. Hierbei wird auf die Betreuung des Jagdneulings in der Regel besonderen Wert gelegt. Ein erfahrener Jäger begleitet den Jagdreisenden.

Durch Engagement zur Jagdmöglichkeit

Egal für welche Möglichkeit Du dich unmittelbar nach der Prüfung entscheidest, um den Einstieg in die Jagd zu schaffen, ich kann dir nur raten, stetig jagdliche Kontakte aufzubauen und dich zu engagieren. Nach meiner Erfahrung erhalten engagierte Jäger, die sich beispielsweise durch Mitarbeit im Revier verdient machen, fast immer die Möglichkeit zu jagen. Denn die Betreuung eines Reviers kann in der Regel nicht allein von einem Jagdpächter gemeistert werden. Zu vielfältig und zu zahlreich sind die anfallenden Arbeiten bei Pacht eines Reviers. Und zu guter Letzt bedeutet für viele Jäger die Jagd auch Kameradschaft. Gemeinsam jagen macht mir beispielsweise auch deutlich mehr Freude als ausschließlich allein im Revier unterwegs zu sein. Deshalb ab auf den Schießstand, rein in die örtliche Jägervereinigung oder ab zum Jägerstammtisch und Kontakte knüpfen. Dann läuft das alles von ganz allein.

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